In der Hand des erfahrenen Chirurgen für Plastische und Ästhetische Chirurgie sind kosmetische Operationen risikoarme Eingriffe, aber trotz größter Sorgfalt ist die Möglichkeit einer medizinischen Komplikation gegeben. Sie als Patient müssen nach der Novellierung des Gesundheitsreformgesetzes ab dem 01.04.2007 die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst tragen.
Ja, es gibt Versicherungen die, die seit dem 01.04.2007 entstandene versicherungstechnische Lücke (§ 52 Abs. 2 SGB V – Gesundheitsreformgesetz) für gesetzlich und teilweise auch privat Krankenversicherte schließt.
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