Die Plastische und Ästhetische Chirurgie ist eine der ältesten chirurgische Disziplinen und hat Ihren Ursprung vor ca. 4000 Jahren im heutigen Indien. Der weltweit ständig wachsende Trend zu den sog. „Schönheitsoperationen“ im Zusammenhang mit dem in vielen Länder fehlenden gesetzlichen Schutz des operativen Bereiches für Plastische und Ästhetische Chirurgie, bürgt für die potentielle Patienten evtl. Gefahren.
Die Plastische und Ästhetische Chirurgie beschäftigt sich hauptsächlich mit dem sichtbaren Teil des Körpers. Ihr Ziel ist es, die Körperform und sichtbar gestörte Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu verbessern.
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist in Deutschland seit Jahren ein selbständiger Facharzt. Die Ausbildung dauert insg. 6 Jahren und wird von den zuständigen Landesärztekammern ständig streng kontrolliert. Um den Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu erlangen müssen die Auszubildenden insg. ca. 300 selbständig unter Anweisung eines erfahrenen Kollegen durchgeführte Eingriffe aus dem gesamten Spektrum der plastischen, rekonstruktiven, ästhetischen, Verbrennungs- und Handchirurgie nachweisen.
Die immer beliebter werdende Ästhetische Chirurgie ist eine der 4 Säulen der Plastischen Chirurgie. Die Rekonstruktive Chirurgie, die Handchirurgie und die Verbrennungschirurgie stellen die anderen 3 dar.
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist die einzige legitime Berufsbezeichnung in Deutschland (zusammen mit der Zusatzbezeichnung Plastische Operationen), die den Namen Ästhetische Chirurgie und die damit verbundene Fachkompetenz, ästhetisch-chirurgische Eingriffe am menschlichen Körper durchführen zu dürfen, beinhaltet. Sie distanziert sich eindeutig von dem allgemein und umgangssprachlich benutzten Begriff des „Schönheitschirurgen“. welcher die verschiedensten anderen Fachdisziplinen, wie z.B. Dermatologie, Gynäkologie, HNO, Orthopädie, Allgemeinchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie etc., die sich mit der Verbesserung der äußeren Körperform beschäftigen, einschließt.
Die DGPRAEC (Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Aesthetischen Chirurgen) ist der bundesweite Berufsverband aller Plastischen Chirurgen in Deutschland. Der letzter Präsident, Prof. Dr. med. Peter Vogt empfahl in einem alten Interview über die Berufsbezeichnung des „Schönheitschirurgen“ einen Blick nach Österreich: „Hier ist vorgesehen, rechtlich abzusichern, dass Ärzte nur noch Eingriffe durchführen dürfen, die durch ihre Weiterbildung abgedeckt sind. So dürften dann Dermatologen Falten unterspritzen oder Gynäkologen Brüste vergrößern“, erklärte der damalige Präsident. Dies sei in Deutschland zwar auch durch das ärztliche Berufsrecht gesichert, allerdings habe ein vom Berufsgericht wegen Brustvergrößerungen abgemahnter Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg Anfang 2011 vom Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Artikel 12 des Grundgesetztes (Berufsfreiheit) das Recht zugesprochen bekommen, Brüste zu vergrößern, sofern dies nicht überhand nehme und er sich den Eingriff zutraue. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Gesetzgeber im Dialog mit Kammern und Fachgesellschaften einen Weg findet, hier eindeutige und justiziable Regelungen durchzusetzen. Dies scheint in jedem Fall sinnvoller, als einen ,Facharzt für Schönheitschirurgie’ zu verankern“, schließt der Plastische und Ästhetische Chirurg.
Der Autor und Inhaber vom Pantheon Aesthetic Center ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit mehrjähriger und internationaler Fachkompetenz auf dem Gebiet der Ästhetischen Chirurgie. Einige seiner Spezialisierungen stellen die Brustchirurgie (z.B. Brustvergrößerung, Bruststraffung, Brustverkleinerung, Implantatwechsel) sowie die Straffungsoperationen (z.B. Bauchtraffung, Beinstrafffung, Armstraffung) dar.
Ich stehe Ihnen für weitere Fragen oder Anliegen bei einer persönlichen Beratung gern zur Verfügung!
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